Schornsteinfegermeister Thomas Siedelmann
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Doch im ersten Jahr ist der erhoffte Erfolg ausgeblieben. Ein breites Bündnis von elf Verbänden fordert deshalb Nachbesserungen. Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbunds (DMB): „Die Bilanz nach einem Jahr Mieterstromgesetz ist ernüchternd. Es wurden kaum neue Mieterstromanlagen gebaut. Das Potenzial für Mieterstrom in den Städten wird bis heute auch nicht ansatzweise ausgeschöpft. Die Hürden für Mieterstromprojekte sind nach wie vor zu hoch. Mieterstrom bleibt wirtschaftlich für Eigentümer und Mieter unattraktiv. Die Bundesregierung muss deshalb nachjustieren, wenn Mieterstrom ein Erfolgsmodell werden soll.“
Zu den Verfassern eines gemeinsamen Forderungspapiers an die Bundesregierung gehören neben dem Deutschen Mieterbund (DMB) der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften (DRGV), der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD), der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne), der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW), die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Deutsche Naturschutzring (DNR), Haus & Grund Deutschland und der Zentralverband der deutschen Elektro- und informationstechnischen Handwerke (ZVEH).
Die zentralen Forderungen der Verbände sind:
Weitere Forderungen des Verbändebündnisses sind der Abbau von steuerliche Hemmnissen und die Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer für Wohnungsunternehmen und Genossenschaften so zu ändern, dass keine Gewerbesteuer anfällt bzw. die Erzeugung von Strom nicht zum Verlust der Körperschaftssteuerbefreiung führt. Außerdem soll die Definition „räumlicher Zusammenhang“ weiter gefasst werden und Contracting-Modelle mit Drittanbietern sollen ermöglicht werden.
Download des Forderungspapiers.
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater
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